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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitchens GmbH · Version 1.0 · Stand 13. Juli 2026

Mitchens GmbH
Sinserstrasse 67
6330 Cham
Schweiz
UID: CHE-306.953.992

Version 1.0, Stand 13. Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Verträge, Offerten, Aufträge, Projekte und laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitchens GmbH, nachfolgend «Mitchens», und ihren Kunden.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  1. Markenstrategie und Markenführung
  2. Unternehmensstrategie und Beratung
  3. Positionierung und Markenentwicklung
  4. Namensentwicklung und Claim Entwicklung
  5. Corporate Identity und Corporate Design
  6. Grafikdesign, Editorial Design und Kommunikationsdesign
  7. Webdesign, Webentwicklung und E Commerce
  8. Content, Text, Fotografie, Video und Animation
  9. Kampagnenentwicklung und Brand Activation
  10. Performance Marketing und digitales Marketing
  11. Social Media Marketing und Social Media Management
  12. Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenoptimierung
  13. Medienplanung und Medieneinkauf
  14. Drucksachen, Werbemittel und Produktionsleistungen
  15. Projektmanagement und externe Markenführung
  16. Workshops, Schulungen und Präsentationen
  17. Wartung, Betreuung, Hosting und technische Dienstleistungen
  18. weitere kreative, strategische, technische oder beratende Leistungen.

1.3 Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen, öffentlich rechtliche Organisationen und selbständig erwerbende Personen, welche die Leistungen für geschäftliche oder berufliche Zwecke beziehen.

1.4 Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nur abgeschlossen, wenn dies von Mitchens ausdrücklich und schriftlich bestätigt wird. Zwingende konsumentenrechtliche Bestimmungen bleiben in diesem Fall vorbehalten.

1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mitchens diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Die blosse Entgegennahme von Bestellungen, Dokumenten oder Leistungen des Kunden stellt keine Zustimmung zu dessen Geschäftsbedingungen dar.

1.6 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell unterzeichneter Vertrag
  2. schriftlich akzeptierte Offerte oder Auftragsbestätigung
  3. Leistungsbeschrieb oder Projektplan
  4. Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung
  5. diese AGB
  6. weitere Anhänge oder Projektdokumente.

1.7 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Begriffe

2.1 Als «Kunde» gilt die natürliche oder juristische Person, welche Mitchens beauftragt oder eine Offerte von Mitchens akzeptiert.

2.2 Als «Leistungen» gelten sämtliche von Mitchens geschuldeten Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse.

2.3 Als «Arbeitsergebnisse» gelten insbesondere Strategien, Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, Websites, Programme, Kampagnen, Daten, Dokumentationen und sonstige Ergebnisse.

2.4 Als «Drittleistungen» gelten Leistungen, Produkte, Lizenzen oder Systeme, die nicht von Mitchens selbst hergestellt oder betrieben werden.

2.5 Als «Werktag» gilt jeder Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Mitchens.

2.6 Als «Freigabe» gilt jede ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu einem Konzept, Entwurf, Arbeitsergebnis, Produktionsstand oder einer Veröffentlichung.

2.7 Als «Korrekturrunde» gilt eine zusammengefasste und in sich abgeschlossene Rückmeldung des Kunden zu einem präsentierten Stand.

3. Vertragsabschluss

3.1 Offerten von Mitchens sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Sofern in der Offerte keine andere Frist genannt wird, bleibt sie während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.

3.3 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  1. Unterzeichnung einer Offerte oder eines Vertrags
  2. schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte
  3. Erteilung eines Auftrags per E Mail
  4. Bezahlung einer Akonto oder Vorausrechnung
  5. Freigabe des Projektstarts
  6. Inanspruchnahme der Leistungen von Mitchens.

3.4 Mündliche Absprachen sind erst verbindlich, wenn sie von Mitchens schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

3.5 Mitarbeitende und externe Partner von Mitchens sind nur im Umfang ihrer ausdrücklich eingeräumten Vollmacht berechtigt, Zusagen zu machen oder Verträge zu ändern.

3.6 Mitchens kann die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Leistungsumfang

4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der akzeptierten Offerte, dem Vertrag, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich einbezogenen Anhängen.

4.2 Leistungen, Ergebnisse, Formate, Funktionen oder Tätigkeiten, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als geschuldet.

4.3 Insbesondere gelten folgende Leistungen nur dann als eingeschlossen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind:

  1. Projektmanagement
  2. Workshops und Sitzungen
  3. Recherchearbeiten
  4. Konkurrenzanalysen
  5. Interviews und Befragungen
  6. Texterstellung
  7. Übersetzungen und Lektorate
  8. Bildrecherche und Bildlizenzen
  9. Fotografie und Videoproduktion
  10. Illustrationen und Animationen
  11. Druck und Produktion
  12. Programmierung und technische Integrationen
  13. Datenmigrationen
  14. Inhaltserfassung
  15. Suchmaschinenoptimierung
  16. Tracking und Analytics
  17. Cookie Management
  18. Datenschutzdokumente
  19. Hosting und Wartung
  20. Schulungen
  21. Übergabe offener Daten
  22. nachträgliche Anpassungen.

4.4 Mitchens schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, kommerziellen, kreativen oder technischen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

4.5 Strategien, Empfehlungen, Prognosen und Einschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Veränderungen des Markts, des Kundenunternehmens, von Plattformen, Algorithmen, Technologien oder rechtlichen Rahmenbedingungen können die Ergebnisse beeinflussen.

4.6 Mitchens darf Leistungen in sachgerechte Projektphasen aufteilen und Teilergebnisse liefern.

4.7 Mitchens entscheidet über die interne Arbeitsweise, die eingesetzten Methoden und die personelle Organisation, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Projektorganisation und Ansprechpersonen

5.1 Der Kunde bezeichnet mindestens eine entscheidungsberechtigte Ansprechperson.

5.2 Erklärungen, Freigaben, Änderungswünsche und Weisungen dieser Ansprechperson gelten gegenüber Mitchens als verbindlich.

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, interne Zuständigkeiten, Freigabeprozesse und Meinungsverschiedenheiten rechtzeitig zu klären.

5.4 Mitchens ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Person auf Kundenseite intern tatsächlich zur Erteilung einer Weisung oder Freigabe berechtigt ist, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.

5.5 Der Kunde informiert Mitchens unverzüglich über Änderungen der Zuständigkeiten.

5.6 Besprechungsprotokolle und schriftliche Zusammenfassungen von Mitchens gelten als korrekt, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich widerspricht.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt Mitchens rechtzeitig sämtliche Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Systeme und Entscheidungen zur Verfügung, welche für die Leistungserbringung erforderlich sind.

6.2 Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:

  1. Informationen vollständig und richtig sind
  2. Inhalte in verwendbarer Qualität geliefert werden
  3. Zugangsdaten aktuell und funktionsfähig sind
  4. interne Ansprechpartner verfügbar sind
  5. Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden
  6. Freigaben rechtzeitig erteilt werden
  7. notwendige Rechte und Einwilligungen vorhanden sind
  8. gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen bekannt gegeben werden.

6.3 Der Kunde prüft sämtliche von ihm gelieferten Inhalte auf sachliche, rechtliche und sprachliche Richtigkeit.

6.4 Mitchens darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Kunden gelieferten Informationen korrekt, vollständig und rechtmässig verwendbar sind.

6.5 Erkennt der Kunde Fehler, Risiken oder fehlende Informationen, informiert er Mitchens unverzüglich.

6.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, ist Mitchens berechtigt:

  1. Termine und Meilensteine anzupassen
  2. Ressourcen anderweitig einzuplanen
  3. den Projektstart oder die Weiterarbeit zu verschieben
  4. entstandenen Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen
  5. Leistungen vorübergehend einzustellen
  6. das Projekt nach schriftlicher Ankündigung abzuschliessen.

6.7 Verzögerungen des Kunden führen mindestens zu einer entsprechenden Verlängerung der Termine. Zusätzlich ist Mitchens eine angemessene Zeit für die erneute Ressourcenplanung einzuräumen.

6.8 Ruht ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung des Kunden während mehr als 15 Werktagen, kann Mitchens die Wiederaufnahme nach Verfügbarkeit neu terminieren.

6.9 Der für die Wiederaufnahme notwendige organisatorische, technische oder kreative Aufwand wird nach Zeitaufwand verrechnet.

6.10 Ruht ein Projekt während mehr als 60 Kalendertagen, kann Mitchens den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen und das Projekt administrativ schliessen.

7. Termine und Fristen

7.1 Termine und Zeitpläne sind unverbindliche Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet wurden.

7.2 Ein verbindlicher Termin setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt.

7.3 Termine verschieben sich angemessen bei:

  1. verspäteten Informationen oder Freigaben
  2. nachträglichen Änderungswünschen
  3. Änderungen des Leistungsumfangs
  4. Ausfällen oder Verzögerungen von Drittanbietern
  5. technischen Problemen ausserhalb des Einflussbereichs von Mitchens
  6. Krankheit oder Ausfall zentraler Projektpersonen
  7. höherer Gewalt
  8. anderen nicht von Mitchens zu vertretenden Umständen.

7.4 Mitchens informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen.

7.5 Eine Verzögerung berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn er Mitchens schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.

7.6 Teilverzögerungen berechtigen nicht zur Ablehnung vertragsgemäss erbrachter Teilleistungen.

8. Änderungen und Zusatzleistungen

8.1 Änderungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang gelten als Zusatzleistungen.

8.2 Zusatzleistungen entstehen insbesondere durch:

  1. neue Anforderungen
  2. zusätzliche Varianten
  3. zusätzliche Formate oder Sprachversionen
  4. Änderungen bereits freigegebener Inhalte
  5. zusätzliche Korrekturrunden
  6. neue strategische oder kreative Richtungen
  7. nachträgliche Funktionswünsche
  8. geänderte technische Systeme
  9. Änderungen aufgrund neuer interner Entscheide des Kunden
  10. Wiederholung bereits ausgeführter Arbeiten
  11. fehlerhafte oder verspätete Kundendaten
  12. zusätzliche Sitzungen oder Abstimmungen.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturrunden pro ausdrücklich bezeichnetem Arbeitsergebnis enthalten.

8.4 Eine Korrekturrunde setzt eine konsolidierte Rückmeldung des Kunden voraus. Zeitlich oder inhaltlich getrennte Rückmeldungen verschiedener Personen können als mehrere Korrekturrunden gelten.

8.5 Eine Korrektur umfasst Anpassungen innerhalb des freigegebenen Konzepts. Eine neue strategische, gestalterische oder technische Richtung gilt nicht als Korrektur.

8.6 Zusatzleistungen werden nach vorgängiger Aufwandsschätzung oder nach effektivem Zeitaufwand zu den vereinbarten beziehungsweise aktuellen Ansätzen von Mitchens verrechnet.

8.7 Mitchens darf dringende oder geringfügige Zusatzleistungen ohne separate Offerte ausführen, wenn deren geschätzter Wert CHF 500 exklusive Mehrwertsteuer nicht übersteigt und die Leistung zur sinnvollen Fortführung des Projekts erforderlich ist.

8.8 Der Kunde kann vor Beginn einer Zusatzleistung eine schriftliche Kostenschätzung verlangen.

9. Vergütung und Preise

9.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern keine andere Währung angegeben ist.

9.2 Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

9.3 Je nach Vereinbarung erfolgt die Vergütung:

  1. als Fixpreis
  2. nach Zeitaufwand
  3. als monatliche Pauschale
  4. nach Projektphasen
  5. als Tages oder Halbtagesansatz
  6. als erfolgsabhängige Vergütung
  7. als Kombination mehrerer Vergütungsmodelle.

9.4 Ein Fixpreis gilt ausschliesslich für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.

9.5 Leistungen nach Zeitaufwand werden in Einheiten von 15 Minuten erfasst und abgerechnet.

9.6 Ein Arbeitstag umfasst acht Arbeitsstunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.7 Reisezeit, Sitzungen, Projektmanagement, Kommunikation, Datenaufbereitung und Koordination gelten als verrechenbare Arbeitszeit, sofern sie nicht ausdrücklich in einem Fixpreis eingeschlossen sind.

9.8 Aufwandsschätzungen sind keine Fixpreise. Sie beruhen auf den bei Erstellung bekannten Informationen.

9.9 Erkennt Mitchens, dass eine Aufwandsschätzung voraussichtlich um mehr als 10 Prozent überschritten wird, informiert Mitchens den Kunden, soweit dies rechtzeitig möglich ist.

9.10 Ein Kostenrahmen gilt nur dann als verbindliche Obergrenze, wenn er ausdrücklich als «Kostendach» bezeichnet wurde.

9.11 Rabatte gelten nur für den ausdrücklich bezeichneten Auftrag und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Rabatte.

10. Zahlungsplan

10.1 Sofern die Offerte keine andere Regelung enthält, gilt für Projektaufträge folgender Zahlungsplan:

  1. 50 Prozent bei Auftragserteilung
  2. 30 Prozent bei Präsentation des wesentlichen Konzepts oder Zwischenstands
  3. 20 Prozent vor Übergabe der finalen Daten oder Veröffentlichung.

10.2 Bei laufenden Mandaten und monatlichen Pauschalen wird die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

10.3 Drittleistungen, Medienbudgets, Produktionskosten, Lizenzkosten und sonstige externe Auslagen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.

10.4 Mitchens ist nicht verpflichtet, Leistungen vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.

10.5 Akonto und Vorauszahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet.

10.6 Bei Projekten mit mehreren Phasen darf Mitchens jede Projektphase separat abrechnen.

10.7 Bei Projekten mit einem Nettoauftragswert von mehr als CHF 20’000 ist Mitchens berechtigt, die Vergütung in Akonto und Meilensteinzahlungen aufzuteilen. Mitchens ist nicht verpflichtet, eine weitere Projektphase zu beginnen, solange eine fällige Akonto oder Meilensteinrechnung nicht vollständig bezahlt wurde.

10.8 Finale Daten, offene Dateien, Zugangsdaten, Nutzungsrechte und produktive Veröffentlichungen werden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen übergeben beziehungsweise freigegeben.

10.9 Bei Zahlungsverzug ist Mitchens nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und reservierte Ressourcen anderweitig einzusetzen. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend der Dauer des Verzugs sowie um die für die erneute Ressourcenplanung erforderliche Zeit.

11. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

11.1 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

11.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

11.3 Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr.

11.4 Mitchens kann dem Kunden zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung zustellen. Für die erste Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr von CHF 40 erhoben. Für die zweite und letzte Mahnung wird eine weitere pauschale Mahngebühr von CHF 40 erhoben. Es werden maximal zwei kostenpflichtige Mahnungen und somit Mahngebühren von insgesamt maximal CHF 80 verrechnet. Die jeweilige Mahngebühr wird mit Versand der Mahnung fällig.

11.5 Bleibt die Forderung trotz Mahnung unbezahlt, ist Mitchens berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Betreibung einzuleiten. Die gesetzlichen Kosten des Betreibungsverfahrens trägt der Kunde nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11.6 Mitchens bleibt berechtigt, einen durch den Zahlungsverzug entstandenen und nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, soweit dieser den Verzugszins und die vereinbarten Mahngebühren übersteigt. Dazu können insbesondere notwendige Kosten für Adressermittlungen, rechtliche Abklärungen oder aussergerichtliche Inkassomassnahmen gehören, soweit deren Überwälzung gesetzlich zulässig ist.

11.7 Mitchens kann bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Ankündigung:

  1. sämtliche Leistungen einstellen
  2. Zugänge oder nicht übertragene Arbeitsergebnisse zurückbehalten
  3. geplante Termine und Ressourcenreservationen aufheben
  4. weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen
  5. sämtliche offenen und bereits erbrachten Leistungen sofort in Rechnung stellen.

11.8 Eine Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs gilt nicht als Vertragsverletzung von Mitchens.

11.9 Durch die Leistungseinstellung entstehende Terminverschiebungen und zusätzliche Aufwände trägt der Kunde.

11.10 Der Kunde darf Forderungen von Mitchens nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Mitchens schriftlich anerkannten Gegenforderungen verrechnen.

11.11 Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von zehn Kalendertagen schriftlich und begründet erfolgen. Der unbestrittene Teil bleibt fristgerecht zahlbar.

12. Auslagen und Drittleistungen

12.1 Zusätzlich zur Vergütung werden notwendige Auslagen und Drittleistungen verrechnet.

12.2 Dazu gehören insbesondere:

  1. Reise und Übernachtungskosten
  2. Versand und Transport
  3. Druck und Produktion
  4. Material und Muster
  5. Bild, Video, Musik und Schriftlizenzen
  6. Software und Plugin Lizenzen
  7. Domains und Hosting
  8. externe Entwicklung
  9. Übersetzungen und Lektorate
  10. Fotografie, Video und Tonproduktion
  11. Studios und Locations
  12. Models, Sprecherinnen und Sprecher
  13. Mediabudgets
  14. Plattform und Zahlungsgebühren
  15. rechtliche oder technische Prüfungen.

12.3 Drittleistungen können direkt im Namen des Kunden oder im Namen von Mitchens beauftragt werden.

12.4 Erfolgt die Beauftragung im Namen des Kunden, entsteht das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.

12.5 Erfolgt die Beauftragung im Namen von Mitchens, werden die Kosten dem Kunden weiterverrechnet. Mitchens kann für Auswahl, Beschaffung, Koordination, Kontrolle und Administration einen Handlingzuschlag erheben, sofern dieser in der Offerte ausgewiesen oder branchenüblich ist.

12.6 Preisänderungen, Währungsschwankungen und zusätzliche Kosten von Drittanbietern können an den Kunden weitergegeben werden.

12.7 Für Leistungen von Drittanbietern gelten ergänzend deren Vertrags, Lizenz und Nutzungsbedingungen.

12.8 Mitchens haftet nicht für Leistungsausfälle oder Vertragsverletzungen von Drittanbietern, welche der Kunde selbst ausgewählt oder direkt beauftragt hat.

13. Externe Fachpersonen und Subunternehmen

13.1 Mitchens darf zur Leistungserbringung Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Partnerunternehmen und andere Subunternehmen einsetzen.

13.2 Mitchens bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Koordination der von Mitchens beauftragten Personen verantwortlich.

13.3 Der Kunde darf von Mitchens eingeführte externe Fachpersonen während des Projekts und während zwölf Monaten nach Projektende nicht unter Umgehung von Mitchens direkt für identische oder unmittelbar zusammenhängende Leistungen beauftragen.

13.4 Eine direkte Beauftragung ist mit schriftlicher Zustimmung von Mitchens zulässig.

13.5 Diese Bestimmung gilt nicht für Personen oder Unternehmen, mit denen der Kunde bereits vor der Zusammenarbeit mit Mitchens nachweislich in einer aktiven Geschäftsbeziehung stand.

14. Präsentationen, Entwürfe und Freigaben

14.1 Präsentationen, Entwürfe und Zwischenstände dienen der Abstimmung und dürfen vor der finalen Freigabe nicht veröffentlicht oder produktiv verwendet werden.

14.2 Freigaben können schriftlich, elektronisch oder über ein vereinbartes Projektmanagementsystem erfolgen.

14.3 Eine Freigabe ist verbindlich.

14.4 Änderungen nach einer Freigabe gelten als Zusatzleistungen.

14.5 Der Kunde prüft vor jeder Freigabe insbesondere:

  1. Inhalte und Aussagen
  2. Zahlen, Daten und Preise
  3. Namen und Bezeichnungen
  4. Kontaktdaten
  5. Schreibweise und Grammatik
  6. Bilder und Bildzuordnungen
  7. rechtliche Pflichtangaben
  8. technische Funktionen
  9. Verlinkungen
  10. Termine und Aktionsbedingungen.

14.6 Mitchens haftet nicht für Fehler, welche der Kunde bei ordnungsgemässer Prüfung hätte erkennen können und dennoch freigegeben hat.

14.7 Bei Drucksachen oder Produktionen gilt die Erteilung des «Gut zum Druck» oder einer vergleichbaren Freigabe als abschliessende Zustimmung zur Produktion.

15. Abnahme von Arbeitsergebnissen

15.1 Soweit ein Arbeitsergebnis einer Abnahme zugänglich ist, prüft der Kunde dieses unverzüglich nach Bereitstellung.

15.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

15.3 Die Mängelmeldung muss mindestens enthalten:

  1. genaue Beschreibung des Mangels
  2. betroffener Bereich
  3. Schritte zur Reproduktion bei technischen Fehlern
  4. verwendetes Gerät, Betriebssystem und Browser, soweit relevant
  5. Screenshots oder andere geeignete Nachweise.

15.4 Ein Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, sobald:

  1. der Kunde es ausdrücklich freigibt
  2. der Kunde es veröffentlicht oder produktiv nutzt
  3. der Kunde es an Dritte zur Produktion oder Nutzung weitergibt
  4. der Kunde innerhalb der Prüfungsfrist keine wesentlichen Mängel meldet.

15.5 Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht.

15.6 Gestalterische oder subjektive Meinungsänderungen gelten nicht als Mangel, sofern das Arbeitsergebnis dem freigegebenen Konzept und dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

15.7 Mitchens erhält bei berechtigten Mängeln zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.

15.8 Der Kunde gewährt Mitchens eine angemessene Frist und grundsätzlich mindestens zwei Nachbesserungsversuche.

15.9 Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu, soweit diese nicht wirksam eingeschränkt wurden.

16. Gewährleistung

16.1 Mitchens gewährleistet, dass die eigenen Leistungen bei Abnahme im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

16.2 Keine Gewährleistung besteht für:

  1. nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte
  2. unsachgemässe Nutzung
  3. Änderungen von Software, Plattformen, Schnittstellen oder Browsern
  4. Ausfälle externer Systeme
  5. fehlende Updates
  6. veraltete oder ungeeignete Infrastruktur des Kunden
  7. Datenverluste ohne ausreichende Sicherung
  8. Fehler in vom Kunden gelieferten Inhalten
  9. Auswirkungen von Malware oder unberechtigten Zugriffen
  10. Leistungen, welche entgegen den Empfehlungen von Mitchens verändert wurden.

16.3 Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

16.4 Fehler, die nach der Abnahme aufgrund neuer Anforderungen, technischer Änderungen oder geänderter Systeme entstehen, gelten als neue Leistungen.

17. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

17.1 Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Mitchens oder den jeweiligen Rechteinhabern.

17.2 Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Rechnung die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen, ausgewählten und freigegebenen Arbeitsergebnissen.

17.3 Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den finalen kundenspezifischen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und geografisch unbeschränktes Nutzungsrecht für sämtliche bei Vertragsabschluss erkennbaren geschäftlichen Zwecke des Kunden.

17.4 Das Nutzungsrecht umfasst, soweit zur vorgesehenen Nutzung erforderlich:

  1. Vervielfältigung
  2. Veröffentlichung
  3. Verbreitung
  4. öffentliche Zugänglichmachung
  5. Nutzung in digitalen und physischen Medien
  6. Bearbeitung und Weiterentwicklung
  7. Nutzung durch verbundene Unternehmen
  8. Nutzung durch beauftragte Dienstleister
  9. Übertragung im Rahmen einer Unternehmens, Marken oder Projektübertragung.

17.5 Die Übertragung exklusiver Rechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck eindeutig ergibt.

17.6 Mitchens behält sämtliche Rechte an:

  1. nicht ausgewählten Entwürfen
  2. verworfenen Konzepten
  3. Vorstudien und Skizzen
  4. Arbeitsmethoden und Prozessen
  5. Vorlagen und Frameworks
  6. wiederverwendbaren Programmkomponenten
  7. Bibliotheken und Modulen
  8. internen Werkzeugen
  9. Know how
  10. allgemeinen Ideen und Gestaltungsprinzipien
  11. vorbestehenden Arbeitsergebnissen.

17.7 Nicht ausgewählte Entwürfe dürfen vom Kunden weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.

17.8 Rechte an Drittmaterialien richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

17.9 Mitchens weist den Kunden nach bestem Wissen auf wesentliche Einschränkungen von Drittmaterialien hin.

17.10 Der Kunde ist für den Erwerb und die fortlaufende Verlängerung von Schriften, Software, Plugins, Bildern und anderen Lizenzen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

17.11 Urheberpersönlichkeitsrechte der natürlichen Urheberinnen und Urheber bleiben vorbehalten.

17.12 Der Kunde darf auf eine Urhebernennung verzichten, sofern keine Drittbedingungen entgegenstehen.

17.13 Eine Marken, Firmen oder Domainrecherche ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

17.14 Eine kreative Namensentwicklung oder Logoentwicklung beinhaltet keine rechtliche Garantie, dass die Bezeichnung oder Gestaltung weltweit frei verfügbar, registrierbar oder konfliktfrei ist.

17.15 Mitchens empfiehlt bei relevanten Markenprojekten eine professionelle markenrechtliche Prüfung vor der endgültigen Verwendung.

18. Offene Daten, Quelldaten und Arbeitsdateien

18.1 Geschuldet ist die Lieferung der ausdrücklich vereinbarten finalen Formate.

18.2 Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten, Projektdateien, Repositorys, Layerstrukturen, nicht verwendete Aufnahmen und interne Dokumentationen sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung.

18.3 Dazu gehören insbesondere:

  1. Adobe Illustrator Dateien
  2. Adobe InDesign Dateien
  3. Adobe Photoshop Dateien
  4. Figma Arbeitsdateien
  5. nicht exportierte Webdateien
  6. Quellcode Repositorys
  7. Rohbilder und Rohvideos
  8. nicht ausgewählte Texte
  9. interne Kalkulationen
  10. Prompts und Automatisierungen
  11. Arbeitsnotizen und Rechercheunterlagen.

18.4 Eine Übergabe offener Daten muss ausdrücklich vereinbart werden.

18.5 Mitchens kann die Übergabe offener Daten von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.

18.6 Drittmaterialien, lizenzierte Schriften, Plugins, Stockmedien und nicht übertragbare Komponenten dürfen von der Übergabe ausgeschlossen oder durch Platzhalter ersetzt werden.

18.7 Mitchens ist nicht verpflichtet, interne Arbeitsdateien für die Nutzung durch Dritte aufzubereiten, sofern dies nicht vereinbart wurde.

19. Referenznutzung und Eigenwerbung

19.1 Mitchens darf den Namen, das Logo und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse des Kunden als Referenz verwenden.

19.2 Die Referenznutzung darf insbesondere erfolgen:

  1. auf der Website von Mitchens
  2. in Präsentationen
  3. in sozialen Medien
  4. in Wettbewerben und Award Einreichungen
  5. in Pitches
  6. in Publikationen
  7. in Case Studies.

19.3 Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich erst nach der öffentlichen Lancierung durch den Kunden.

19.4 Vertrauliche Geschäftszahlen, interne Strategien oder nicht öffentliche Ergebnisse werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

19.5 Der Kunde kann die Referenznutzung vor Vertragsabschluss schriftlich ausschliessen.

19.6 Bereits rechtmässig veröffentlichte Referenzen müssen nach Vertragsende nicht entfernt werden, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

20. Leistungen im Bereich Markenstrategie und Beratung

20.1 Strategische Leistungen beruhen auf Analysen, Workshops, Informationen des Kunden und fachlichen Einschätzungen von Mitchens.

20.2 Mitchens schuldet keine Garantie für:

  1. Umsatzsteigerungen
  2. Marktanteile
  3. Unternehmenswachstum
  4. Bekanntheit
  5. Kundenakquise
  6. Finanzierung
  7. Investitionen
  8. Mitarbeitergewinnung
  9. Markenwert
  10. wirtschaftlichen Erfolg.

20.3 Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheide und deren Umsetzung verantwortlich.

20.4 Empfehlungen von Mitchens ersetzen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder regulatorische Beratung.

20.5 Der Kunde prüft strategische Empfehlungen auf ihre Vereinbarkeit mit seinen internen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

21. Design und kreative Leistungen

21.1 Kreative Leistungen werden auf Basis des Briefings, der vereinbarten Strategie und der erteilten Freigaben entwickelt.

21.2 Geschmacksänderungen oder neue Präferenzen des Kunden stellen keinen Mangel dar.

21.3 Präsentierte Mockups und Visualisierungen dienen der Illustration. Abweichungen in Produktion, Bildschirmdarstellung, Material, Farbe und Format sind möglich.

21.4 Farbabweichungen können insbesondere entstehen durch:

  1. unterschiedliche Displays
  2. unterschiedliche Druckverfahren
  3. Papier und Materialeigenschaften
  4. Lichtverhältnisse
  5. Farbprofile
  6. technische Produktionsbedingungen.

21.5 Eine verbindliche Farbübereinstimmung ist nur geschuldet, wenn entsprechende Proofs, Muster oder Produktionskontrollen ausdrücklich vereinbart wurden.

22. Websites, Onlineshops und digitale Produkte

22.1 Der technische Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem Pflichtenheft.

22.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Websites für die zum Abnahmezeitpunkt aktuellen Versionen folgender Browser optimiert:

  1. Google Chrome
  2. Apple Safari
  3. Mozilla Firefox
  4. Microsoft Edge.

22.3 Berücksichtigt werden grundsätzlich die jeweils zwei aktuellsten stabilen Hauptversionen.

22.4 Internet Explorer und veraltete Browser werden nicht unterstützt.

22.5 Die Darstellung kann je nach Gerät, Bildschirmgrösse, Betriebssystem, Browser und persönlichen Einstellungen abweichen.

22.6 Barrierefreiheit nach einem bestimmten Standard, insbesondere WCAG, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

22.7 Folgende Leistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind:

  1. Hosting
  2. Domainverwaltung
  3. E Mail Infrastruktur
  4. Inhaltserfassung
  5. Datenmigration
  6. Mehrsprachigkeit
  7. Schnittstellen
  8. Suchmaschinenoptimierung
  9. Analytics und Tracking
  10. Consent Management
  11. rechtliche Texte
  12. Wartung und Updates
  13. Schulungen
  14. laufender Support.

22.8 Domains und zentrale Plattformkonten sollen soweit möglich auf den Namen des Kunden registriert werden.

22.9 Mitchens darf administrative Zugänge erhalten, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

22.10 Der Kunde ist nach Übergabe für sichere Passwörter, Benutzerverwaltung, Backups und den Schutz seiner Zugänge verantwortlich.

22.11 Ohne Wartungsvereinbarung ist Mitchens nicht verpflichtet, nach Abnahme Updates, Sicherheitsprüfungen, Backups oder technische Anpassungen durchzuführen.

22.12 Änderungen an WordPress, Elementor, Shopify, Plugins, Themes, APIs oder anderen Plattformen können zusätzliche Anpassungen erforderlich machen.

22.13 Mitchens garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Websites, Onlineshops, Hostingdiensten oder Drittplattformen.

22.14 Bei Nutzung externer Hosting oder Cloudanbieter gelten deren Verfügbarkeiten und Bedingungen.

22.15 Der Kunde darf Websites oder Systeme erst produktiv einsetzen, nachdem er diese geprüft und freigegeben hat.

23. Suchmaschinenoptimierung

23.1 Mitchens schuldet bei Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Massnahmen.

23.2 Mitchens garantiert keine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit, Besucherzahl oder Umsatzentwicklung.

23.3 Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Richtlinien und Darstellung jederzeit ändern.

23.4 Rankingverluste aufgrund von Plattformänderungen, Konkurrenzaktivitäten, technischen Änderungen durch Dritte oder Entscheidungen des Kunden liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Mitchens.

23.5 Der Kunde bleibt für die rechtliche und sachliche Richtigkeit seiner Inhalte verantwortlich.

24. Performance Marketing und Mediabudgets

24.1 Mediabudgets und Plattformkosten sind nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24.2 Mediabudgets sind vor Kampagnenstart bereitzustellen.

24.3 Mitchens kann Kampagnen pausieren, wenn das erforderliche Budget nicht rechtzeitig verfügbar ist.

24.4 Mitchens garantiert keine bestimmten Werte für:

  1. Reichweite
  2. Impressionen
  3. Klickpreise
  4. Conversion Rates
  5. Leads
  6. Verkäufe
  7. Return on Advertising Spend
  8. Umsatz
  9. Deckungsbeitrag
  10. Kundenakquisitionskosten.

24.5 Prognosen und Zielwerte sind Planungsannahmen und keine Garantien.

24.6 Plattformen können Werbeanzeigen, Konten, Inhalte oder Produkte ablehnen, einschränken oder sperren.

24.7 Mitchens haftet nicht für Entscheidungen, technische Fehler oder Richtlinienänderungen von Werbeplattformen.

24.8 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Angebote, Preise und Werbeaussagen verantwortlich.

24.9 Mitchens darf sich auf vom Kunden bestätigte Leistungsversprechen, Produktangaben und rechtliche Einschätzungen verlassen.

24.10 Werbekonten sollen soweit möglich im Eigentum des Kunden geführt werden.

24.11 Plattformdaten, Trackingdaten, Shopdaten und Analyticsdaten können voneinander abweichen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

24.12 Nicht verbrauchte Mediabudgets werden dem Kunden zurückerstattet oder gutgeschrieben, sofern sie von Mitchens gehalten werden und nicht bereits gegenüber Plattformen oder Drittanbietern gebunden sind.

25. Social Media und Plattformen

25.1 Der Kunde stellt Mitchens die notwendigen Zugänge und Berechtigungen zur Verfügung.

25.2 Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Konten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

25.3 Mitchens ist nicht verantwortlich für:

  1. Kontosperrungen
  2. Reichweitenverluste
  3. Löschung von Inhalten
  4. Änderungen von Plattformfunktionen
  5. Kommentare oder Handlungen Dritter
  6. Cyberangriffe
  7. Identitätsdiebstahl
  8. Verstösse durch frühere oder weitere Administratoren.

25.4 Community Management ausserhalb vereinbarter Zeiten ist nicht geschuldet.

25.5 Krisenkommunikation, rechtliche Reaktionen und Moderation ausserhalb des normalen Umfangs gelten als Zusatzleistungen.

26. Druck und Produktion

26.1 Produktionsaufträge werden erst nach Freigabe und Eingang vereinbarter Vorauszahlungen ausgelöst.

26.2 Produktionsmengen können im branchenüblichen Umfang von der bestellten Menge abweichen, sofern der Drittanbieter entsprechende Toleranzen vorsieht.

26.3 Material, Farb und Verarbeitungsabweichungen innerhalb üblicher Produktionstoleranzen stellen keinen Mangel dar.

26.4 Der Kunde prüft Produktionsmuster und Gut zum Druck Dokumente sorgfältig.

26.5 Fehler, die im freigegebenen Dokument erkennbar waren, gehen zulasten des Kunden.

26.6 Lieferfristen externer Produzenten sind unverbindlich, sofern keine garantierte Lieferfrist bestätigt wurde.

26.7 Mitchens haftet nicht für Verzögerungen von Produzenten, Versandunternehmen oder Zollbehörden, soweit Mitchens diese nicht zu vertreten hat.

27. Rechtliche Verantwortung für Inhalte

27.1 Mitchens erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung.

27.2 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner:

  1. Produkte und Dienstleistungen
  2. Geschäftsmodelle
  3. Werbeaussagen
  4. Preisangaben
  5. Aktionen und Wettbewerbe
  6. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  7. Datenschutzinformationen
  8. Impressumsangaben
  9. Health Claims
  10. Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen
  11. Urheber und Markenverwendungen
  12. Branchenpflichten.

27.3 Mitchens weist den Kunden auf erkennbare Risiken hin, ist aber nicht verpflichtet, eine vollständige rechtliche Prüfung vorzunehmen.

27.4 Eine rechtliche Prüfung durch externe Fachpersonen ist eine separat zu beauftragende Drittleistung.

28. Kundenseitig bereitgestellte Inhalte

28.1 Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche notwendigen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt.

28.2 Dies gilt insbesondere für:

  1. Texte
  2. Bilder
  3. Videos
  4. Musik
  5. Logos
  6. Marken
  7. Schriften
  8. Datenbanken
  9. Personendaten
  10. Testimonials
  11. Produktangaben
  12. Inhalte von Mitarbeitenden oder Partnern.

28.3 Der Kunde garantiert, dass erforderliche Einwilligungen von abgebildeten oder genannten Personen vorhanden sind.

28.4 Der Kunde hält Mitchens von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen.

28.5 Die Freistellung umfasst angemessene externe Rechtsverteidigungskosten, Gerichtsgebühren und rechtskräftig zugesprochene Ansprüche.

28.6 Mitchens informiert den Kunden zeitnah über entsprechende Ansprüche und stimmt wesentliche Verteidigungsschritte mit ihm ab.

29. Einsatz künstlicher Intelligenz und Automatisierung

29.1 Mitchens darf zur effizienten Leistungserbringung Software, Automatisierungen und Systeme mit künstlicher Intelligenz einsetzen.

29.2 Solche Systeme können insbesondere für Recherche, Ideenentwicklung, Variantenbildung, Textentwürfe, Bildentwürfe, Analyse, Datenstrukturierung und interne Prozessunterstützung eingesetzt werden.

29.3 Mitchens bleibt für die von Mitchens gelieferten Arbeitsergebnisse verantwortlich und führt angemessene menschliche Kontrollen durch.

29.4 Vertrauliche Informationen oder Personendaten werden nur in Systeme eingegeben, wenn dies datenschutzrechtlich zulässig ist und angemessene Schutzmassnahmen bestehen.

29.5 Der Kunde kann den Einsatz bestimmter Systeme aus begründetem Anlass vor Projektbeginn schriftlich ausschliessen. Daraus entstehender Mehraufwand kann zusätzlich verrechnet werden.

29.6 Rein maschinell erzeugte Zwischenergebnisse begründen keinen Anspruch auf Herausgabe von Prompts, internen Prozessen oder Systemkonfigurationen.

30. Datenschutz

30.1 Beide Parteien bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht.

30.2 Jede Partei ist für die Datenbearbeitungen verantwortlich, über deren Zweck und Mittel sie selbst entscheidet.

30.3 Bearbeitet Mitchens Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung in Anhang 1.

30.4 Der Kunde stellt sicher, dass:

  1. die Personendaten rechtmässig erhoben wurden
  2. die Bearbeitung durch Mitchens zulässig ist
  3. betroffene Personen ausreichend informiert wurden
  4. notwendige Einwilligungen vorhanden sind
  5. Weisungen rechtmässig sind.

30.5 Mitchens darf geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten einsetzen.

30.6 Ein vollständiger Schutz vor sämtlichen Cyberrisiken kann nicht garantiert werden.

31. Vertraulichkeit

31.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

31.2 Als vertraulich gelten insbesondere:

  1. Geschäftsgeheimnisse
  2. Strategien
  3. Kalkulationen
  4. Kundendaten
  5. Zugangsdaten
  6. nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse
  7. technische Dokumentationen
  8. finanzielle Informationen
  9. interne Prozesse.

31.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

  1. öffentlich bekannt sind
  2. ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden
  3. der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren
  4. von einem berechtigten Dritten erhalten wurden
  5. unabhängig entwickelt wurden
  6. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

31.4 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen Mitarbeitenden, Beratern und Subunternehmen zugänglich machen, soweit diese die Informationen für die Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

31.5 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und während fünf Jahren danach.

31.6 Geschäftsgeheimnisse sind so lange vertraulich zu behandeln, wie sie tatsächlich Geschäftsgeheimnisse darstellen.

32. Haftung

32.1 Mitchens haftet für direkte Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.

32.2 Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt unbeschränkt.

32.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Mitchens auf die vom Kunden für den betroffenen Auftrag während der letzten zwölf Monate bezahlte Nettovergütung begrenzt.

32.4 Bei einmaligen Projekten ist die Haftung maximal auf die Nettovergütung des betroffenen Projekts begrenzt.

32.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:

  1. indirekte Schäden
  2. Folgeschäden
  3. entgangenen Gewinn
  4. entgangene Einsparungen
  5. Reputationsschäden
  6. Produktionsausfälle
  7. Nutzungsausfälle
  8. Datenverluste
  9. Ansprüche Dritter
  10. nicht realisierte Geschäftschancen.

32.6 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeitende, Organe, Hilfspersonen und Subunternehmen von Mitchens, soweit gesetzlich zulässig.

32.7 Mitchens haftet nicht für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen.

32.8 Mitchens haftet nicht für Drittleistungen, Plattformen, Software oder Systeme, welche der Kunde selbst ausgewählt oder direkt beauftragt hat.

32.9 Die Haftung für Personenschäden sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt vorbehalten.

32.10 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.

33. Höhere Gewalt

33.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung aufgrund höherer Gewalt.

33.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  1. Naturereignisse
  2. Epidemien und Pandemien
  3. Krieg und Terrorismus
  4. Unruhen
  5. behördliche Massnahmen
  6. Strom und Internetausfälle
  7. Cyberangriffe
  8. Ausfälle kritischer Infrastruktur
  9. Streiks
  10. erhebliche Lieferkettenstörungen
  11. Ausfälle wichtiger Plattformen oder Dienstleister.

33.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah.

33.4 Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.

33.5 Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags schriftlich beenden.

33.6 Bereits erbrachte Leistungen und verbindlich eingegangene Drittverpflichtungen bleiben geschuldet.

34. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

34.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus der Offerte oder dem individuellen Vertrag.

34.2 Ein einmaliges Projekt endet mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

34.3 Laufende Verträge können unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

34.4 Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, können laufende Verträge mit einer Frist von 30 Kalendertagen auf Ende eines Monats gekündigt werden.

34.5 Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei auftragsrechtlichen Leistungen, bleiben vorbehalten.

35. Vorzeitige Beendigung durch den Kunden

35.1 Kündigt oder beendet der Kunde einen Auftrag vor vollständiger Erbringung, hat er mindestens zu bezahlen:

  1. sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen
  2. begonnene und nicht sinnvoll abbrechbare Arbeiten
  3. verbindlich bestellte Drittleistungen
  4. nicht stornierbare Lizenz, Produktions und Medienkosten
  5. notwendigen Übergabe und Abschlussaufwand.

35.2 Soweit auftragsrechtliche Bestimmungen anwendbar sind, bleiben Schadenersatzansprüche wegen einer Kündigung zur Unzeit vorbehalten.

35.3 Soweit werkvertragliche Bestimmungen anwendbar sind, richten sich die finanziellen Folgen der vorzeitigen Beendigung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachweislich ersparten Aufwendungen.

35.4 Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit den geschuldeten Beträgen verrechnet.

35.5 Ein allfälliger Überschuss wird nach Abschluss der Abrechnung zurückbezahlt.

36. Ausserordentliche Kündigung

36.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

36.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Nachfrist verletzt
  2. der Kunde mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist
  3. die Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist
  4. rechtswidrige Leistungen verlangt werden
  5. der Kunde notwendige Mitwirkungen dauerhaft verweigert
  6. berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen und keine Sicherheit geleistet wird
  7. ein Konkurs, eine Liquidation oder ein vergleichbares Verfahren eingeleitet wird.

36.3 Ist der wichtige Grund heilbar, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen.

36.4 Bei schwerwiegenden oder offensichtlich nicht heilbaren Verstössen ist keine Nachfrist erforderlich.

37. Folgen der Vertragsbeendigung

37.1 Nach Vertragsbeendigung stellt Mitchens die weitere Leistungserbringung ein.

37.2 Sämtliche bis zur Beendigung erbrachten Leistungen werden abgerechnet.

37.3 Nutzungsrechte gehen nur an vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen über.

37.4 Mitchens kann die Übergabe finaler Daten bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten.

37.5 Eine strukturierte Übergabe, Datenaufbereitung, Dokumentation oder Einarbeitung eines neuen Dienstleisters wird nach Zeitaufwand verrechnet.

37.6 Bereits beauftragte Drittleistungen werden soweit möglich storniert. Stornierungs und Ausfallkosten trägt der Kunde.

37.7 Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Haftung, Zahlung und Datenschutz gelten über das Vertragsende hinaus.

38. Aufbewahrung von Daten und Projektdateien

38.1 Mitchens bewahrt wesentliche Projektdateien grundsätzlich während zwölf Monaten nach Projektabschluss auf.

38.2 Nach Ablauf dieser Frist darf Mitchens Projektdateien ohne weitere Ankündigung löschen.

38.3 Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

38.4 Der Kunde ist für die eigene Archivierung der ihm übergebenen Arbeitsergebnisse verantwortlich.

38.5 Die Wiederherstellung archivierter Projekte wird nach Zeitaufwand verrechnet.

38.6 Mitchens garantiert nicht, dass veraltete Dateien, Softwareversionen oder Systeme zu einem späteren Zeitpunkt noch geöffnet oder bearbeitet werden können.

39. Kommunikation und elektronische Form

39.1 Die Parteien dürfen über E Mail, Videokonferenz, Projektmanagementsysteme und andere vereinbarte elektronische Kommunikationsmittel kommunizieren.

39.2 Erklärungen per E Mail gelten als schriftliche Erklärungen, soweit keine gesetzlich zwingende Form vorgeschrieben ist.

39.3 Elektronische Signaturen und digital bestätigte Offerten werden anerkannt.

39.4 Der Kunde ist für die Sicherheit seiner E Mail Konten und Benutzerzugänge verantwortlich.

39.5 Mitchens darf davon ausgehen, dass Nachrichten von bekannten geschäftlichen Adressen autorisiert sind, sofern keine erkennbaren Hinweise auf Missbrauch bestehen.

40. Abtretung und Vertragsübertragung

40.1 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Mitchens auf Dritte übertragen.

40.2 Mitchens darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

40.3 Forderungen von Mitchens dürfen zu Inkasso oder Finanzierungszwecken an Dritte abgetreten werden.

41. Änderungen dieser AGB

41.1 Mitchens kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.

41.2 Für einen bestehenden Auftrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss akzeptierte Version.

41.3 Änderungen innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten nur, wenn der Kunde diesen zustimmt oder die Änderung ausschliesslich rechtlich oder technisch zwingend erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

41.4 Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

42. Teilunwirksamkeit

42.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB vollständig oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

42.2 Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

42.3 Dasselbe gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.

43. Verzicht auf Rechte

43.1 Der Verzicht einer Partei auf die Durchsetzung eines Rechts in einem einzelnen Fall gilt nicht als dauerhafter Verzicht.

43.2 Eine verspätete Ausübung eines Rechts führt nicht automatisch zu dessen Verlust.

44. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

44.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht.

44.2 Das Wiener Kaufrecht ist ausgeschlossen.

44.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige Sitz der Mitchens GmbH. Der aktuelle Sitz befindet sich in Cham, Kanton Zug.

44.4 Mitchens ist berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

44.5 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

45. Vertragssprache

45.1 Die massgebende Vertragssprache ist Deutsch.

45.2 Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit.

45.3 Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.

Anhang 1: Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung

A1. Geltungsbereich

A1.1 Dieser Anhang gilt, wenn Mitchens Personendaten ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden bearbeitet.

A1.2 Der individuelle Auftrag bestimmt Gegenstand, Zweck, Art und Dauer der Datenbearbeitung.

A1.3 Soweit Mitchens selbst über Zweck und Mittel einer Datenbearbeitung entscheidet, handelt Mitchens als eigenständig Verantwortliche.

A2. Gegenstand der Bearbeitung

A2.1 Die Bearbeitung kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:

  1. Speicherung
  2. Strukturierung
  3. Auswertung
  4. Segmentierung
  5. Übermittlung
  6. Veröffentlichung
  7. Import und Export
  8. Erstellung von Kampagnen
  9. Verwaltung von Websites und Plattformen
  10. Versand von Kommunikation
  11. Analyse von Nutzerverhalten
  12. Support und Wartung.

A3. Kategorien betroffener Personen

A3.1 Betroffene Personen können insbesondere sein:

  1. Kunden des Auftraggebers
  2. Interessenten
  3. Mitarbeitende
  4. Bewerbende
  5. Lieferanten
  6. Geschäftspartner
  7. Newsletterempfänger
  8. Websitebesucher
  9. Plattformnutzer.

A4. Kategorien von Personendaten

A4.1 Bearbeitet werden können insbesondere:

  1. Stammdaten
  2. Kontaktdaten
  3. Kommunikationsdaten
  4. Vertragsdaten
  5. Nutzungsdaten
  6. Transaktionsdaten
  7. Marketingdaten
  8. technische Identifikatoren
  9. IP Adressen
  10. Geräte und Browserdaten
  11. Bild und Videodaten
  12. weitere vom Kunden bereitgestellte Daten.

A4.2 Besonders schützenswerte Personendaten werden nur bearbeitet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

A5. Weisungen

A5.1 Mitchens bearbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss dokumentierten Weisungen des Kunden.

A5.2 Die Offerte, der Projektbeschrieb und schriftliche Anweisungen gelten als dokumentierte Weisungen.

A5.3 Hält Mitchens eine Weisung für rechtswidrig, darf Mitchens deren Ausführung aussetzen und den Kunden informieren.

A5.4 Zusätzliche oder geänderte Weisungen, die Mehraufwand verursachen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.

A6. Pflichten des Kunden

A6.1 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung verantwortlich.

A6.2 Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:

  1. eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht
  2. Informationspflichten erfüllt wurden
  3. Daten nur für zulässige Zwecke bearbeitet werden
  4. Daten richtig und aktuell sind
  5. Aufbewahrungsfristen eingehalten werden
  6. Betroffenenrechte gewährleistet werden
  7. Weisungen rechtmässig sind.

A7. Vertraulichkeit

A7.1 Mitchens stellt sicher, dass mit der Bearbeitung betraute Personen angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

A7.2 Der Zugriff wird auf Personen beschränkt, welche ihn zur Vertragserfüllung benötigen.

A8. Technische und organisatorische Massnahmen

A8.1 Mitchens trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen unter Berücksichtigung:

  1. des Stands der Technik
  2. der Implementierungskosten
  3. der Art und des Umfangs der Bearbeitung
  4. der Eintrittswahrscheinlichkeit möglicher Risiken
  5. der Schwere möglicher Risiken.

A8.2 Massnahmen können insbesondere umfassen:

  1. Zugriffskontrollen
  2. sichere Passwörter
  3. Mehrfaktorauthentifizierung
  4. Berechtigungskonzepte
  5. Verschlüsselung
  6. Datensicherungen
  7. Aktualisierung eingesetzter Systeme
  8. Protokollierung
  9. organisatorische Vertraulichkeitsregeln
  10. Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen.

A8.3 Ein absoluter Schutz vor allen Sicherheitsrisiken kann nicht garantiert werden.

A9. Unterauftragsbearbeiter

A9.1 Mitchens darf Unterauftragsbearbeiter einsetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

A9.2 Dazu können insbesondere gehören:

  1. Hostinganbieter
  2. Cloudanbieter
  3. Softwareanbieter
  4. Analyseplattformen
  5. Newsletteranbieter
  6. Projektmanagementsysteme
  7. externe Fachpersonen.

A9.3 Mitchens verpflichtet Unterauftragsbearbeiter zu angemessenen Datenschutzpflichten.

A9.4 Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz üblicher Unterauftragsbearbeiter.

A9.5 Der Kunde kann aus begründetem datenschutzrechtlichem Anlass gegen einen neuen wesentlichen Unterauftragsbearbeiter widersprechen.

A9.6 Können die Parteien keine zumutbare Alternative finden, darf Mitchens die betroffene Leistung einstellen oder kündigen.

A10. Datenübermittlung ins Ausland

A10.1 Mitchens darf Personendaten ins Ausland übermitteln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

A10.2 Fehlt ein anerkannter angemessener Datenschutz, werden soweit erforderlich geeignete Garantien eingesetzt.

A10.3 Dazu können insbesondere anerkannte Standardvertragsklauseln und zusätzliche Schutzmassnahmen gehören.

A11. Unterstützung des Kunden

A11.1 Mitchens unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei:

  1. Auskunftsbegehren
  2. Berichtigungsbegehren
  3. Löschbegehren
  4. Datenherausgaben
  5. Datenschutzfolgenabschätzungen
  6. Sicherheitsvorfällen
  7. Behördenanfragen.

A11.2 Soweit die Unterstützung nicht durch eine Pflichtverletzung von Mitchens verursacht wurde, wird sie nach Zeitaufwand verrechnet.

A12. Sicherheitsvorfälle

A12.1 Mitchens informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über bekannte Sicherheitsvorfälle, welche die im Auftrag bearbeiteten Personendaten betreffen.

A12.2 Die Mitteilung enthält soweit verfügbar:

  1. Art des Vorfalls
  2. betroffene Daten
  3. mögliche Folgen
  4. ergriffene oder geplante Massnahmen.

A12.3 Der Kunde entscheidet über Meldungen an Behörden und betroffene Personen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

A13. Kontrollen und Nachweise

A13.1 Mitchens stellt dem Kunden auf Anfrage angemessene Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Verfügung.

A13.2 Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung und während normaler Geschäftszeiten durchzuführen.

A13.3 Kontrollen dürfen den Geschäftsbetrieb von Mitchens und die Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden nicht beeinträchtigen.

A13.4 Der Kunde trägt die Kosten einer Kontrolle, sofern diese keinen wesentlichen Verstoss von Mitchens ergibt.

A14. Rückgabe und Löschung

A14.1 Nach Ende des Auftrags löscht oder übergibt Mitchens die im Auftrag bearbeiteten Personendaten nach Wahl des Kunden, soweit keine gesetzlichen oder berechtigten Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

A14.2 Daten in Sicherungskopien können bis zur routinemässigen Überschreibung gespeichert bleiben.

A14.3 Während dieser Zeit werden sie nicht mehr produktiv bearbeitet.

A15. Rangfolge

A15.1 Bei Widersprüchen zwischen diesem Anhang und den übrigen AGB geht dieser Anhang für Fragen der Auftragsdatenbearbeitung vor.

A15.2 Individuelle Datenschutzvereinbarungen gehen diesem Anhang vor.

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6330 Cham

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