Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mitchens GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitchens GmbH (nachfolgend “Mitchens”) und ihren Kunden, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
1.2 Für spezifische Marken oder Business-Units der Mitchens GmbH, gelten eigene AGB.
2. Leistungen der Mitchens GmbH
2.1 Mitchens bietet als Agentur Leistungen in den Bereichen Marketing, Beratung, Planung, Umsetzung und Betreuung von Projekten an.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird durch den jeweiligen Vertrag oder das Angebot definiert.
2.3 Mitchens behält sich das Recht vor, Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen, sofern dies für die Auftragsdurchführung notwendig ist.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Mitchens berechtigt, den Namen des Auftraggebers sowie das Projekt für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden. Ein Widerspruch hierzu muss schriftlich erfolgen.
2.5 Rechnungen können je nach Vereinbarung über Mitchens oder die jeweilige Marke/Business-Unit ausgestellt werden.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von Mitchens sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Mitchens zustande.
3.3 Nachträgliche Vertragsänderungen sind nur schriftlich gültig.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4.2 Mitchens ist berechtigt, Vorauszahlungen für die vereinbarten Leistungen zu verlangen. Die konkrete Höhe wird vertraglich geregelt.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist Mitchens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5% p.a.) zu berechnen. Zusätzlich wird pro Mahnung mindestens eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20 erhoben.
4.5 Alle Kosten und Spesen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht Bestandteil des Angebots sind.
5. Stornierung und Rücktritt
5.1 Eine Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist nur mit Zustimmung von Mitchens wirksam.
5.2 Im Falle einer Stornierung von Grossaufträgen und Projekten ist Mitchens berechtigt, folgende Entschädigung geltend zu machen:
Bis 30 Tage vor Projektbeginn: 20 % des vereinbarten Auftragswerts als pauschale Entschädigung.
29 bis 14 Tage vor Projektbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswerts.
Weniger als 14 Tage vor Projektbeginn: 100 % des vereinbarten Auftragswerts.
5.3 Bei bereits begonnenen Projekten jeglicher Art ist Mitchens zusätzlich berechtigt, bis zu 30 % des Projektwerts als pauschale Entschädigung für den entstandenen Aufwand zu verrechnen. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall anteilig in Rechnung gestellt.
5.4 Bei Zahlungsverzug oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden ist Mitchens berechtigt, vom Vertrag zurücktrteten und Schadenersatz zu verlangen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen Mitchens zur Anpassung der Fristen und Vergütung.
6.3 Der Kunde hat die Pflicht, Zwischenergebnisse und Endleistungen zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.
7. Haftung
7.1 Mitchens haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.4 Der Kunde haftet für Schäden, die durch die unzureichende Bereitstellung von Informationen oder durch Verzögerungen seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Werke (Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, etc.) bleiben geistiges Eigentum von Mitchens.
8.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken, sofern nicht anders vereinbart.
8.3 Ohne schriftliche Zustimmung von Mitchens ist eine Bearbeitung, Weitergabe oder Nutzung der Werke über den vereinbarten Rahmen hinaus nicht gestattet.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
9.2 Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Datenschutz
10.1 Mitchens verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der zur Abwicklung des Vertrages notwendigen Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Mitchens GmbH.
Stand: November 2024
Individuelle AGBs für Marken und Business-Units werden je nach Bedarf gesondert vereinbart. Beispiele: Performa Award und Threadsetter.